Kein Anspruch auf Jahresabrechnung mehr gegen Wohnungsverwalter

Juli 18, 2024 | Mietrecht

(18.07.2024) Auf­grund der gro­ßen Re­form des Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­set­zes (WEG) hat der BGH in einem wei­te­ren Punkt seine Recht­spre­chung ge­än­dert: Der An­spruch des ein­zel­nen Ei­gen­tü­mers auf Er­stel­lung der Jah­res­ab­rech­nung rich­tet sich nicht mehr gegen den Ver­wal­ter, son­dern gegen die Ge­mein­schaft der Im­mo­bi­li­en­eig­ner.

Quelle: IBR News
Link: Kein Anspruch auf Jahresabrechnung mehr gegen Wohnungsverwalter

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...