Keine Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Landwirtschaft und Gartenbau

Okt. 27, 2016 | Bau- und Architektenrecht

GLFA fordert Bundesministerien und Generalzolldirektion auf, Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm unmittelbar in der Praxis umzusetzen

(27.10.2016) Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) hat letztinstanzlich festgestellt, dass Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus keine Aufzeichnungspflichten für ihre Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfüllen müssen. Der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) begrüßt das Gerichtsurteil ausdrücklich. Martin Empl, Präsident des GLFA, hat Bundesministerin Nahles sowie die Bundesminister Dr. Schäuble und Schmidt sowie die Generalzolldirektion aufgefordert, den Beschluss anzuerkennen und zügig umzusetzen.

Quelle: IBR News
Link: Keine Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Landwirtschaft und Gartenbau

Ähnliche Beiträge

Deindustrialisierung der deutschen Bauproduktewirtschaft droht

(05.12.2025) Der Antrag der Länder auf Verschiebung der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) bei der Ministerpräsidentenkonferenz stößt auf heftige Kritik der...

Wer vermietetes Objekt kauft, trägt auch das Verwertungsrisiko

(04.12.2025) Das Amtsgericht Mitte hat mit seinem Urteil vom 03.12.2025 die auf eine erneute Verwertungskündigung gestützte Räumungsklage der Vermieterin gegen eine Mieterin des Wohngebäudekomplexes Habersaathstraße 40-48 abgewiesen und die Vermieterin auf die...