Es grünt so grün: Was Bauherren bei der Dachbepflanzung beachten sollten

Juli 11, 2024 | Mietrecht

(11.07.2024) Viele Gemeinden erkennen begrünte Dächer als Entsiegelungsmaßnahmen an und werten sie ganz oder teilweise als sogenannte Ausgleichsflächen. Das heißt: Als Kompensation für die im Zuge einer Neubaumaßnahme nötige Versie-gelung von Grund und Boden können Bauherren ein Gründach anlegen. Bepflanzte Dachflächen dienen als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten und stär-ken dadurch die Artenvielfalt. Laut Bundesverband GebäudeGrün kann ein Quad-ratmeter Dachgrün pro Jahr ca. 800 Gramm CO2 und 10 Gramm Feinstaub absorbieren sowie eine Lärmminderung in Höhe von 20 Dezibel bewirken.

Quelle: IBR News
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