Heimliche Videoüberwachung bei Mietstreit: Nicht als Beweis verwertbar

Juni 21, 2024 | Mietrecht

(21.06.2024) Wer heim­lich einen Mie­ter mit einer ver­deck­ten Ka­me­ra im Trep­pen­haus vor der Woh­nungs­tür aus­spio­niert, um her­aus­zu­fin­den, ob die­ser seine Woh­nung un­er­laubt un­ter­ver­mie­tet, hat vor Ge­richt schlech­te Kar­ten: Die Auf­nah­men dür­fen laut BGH nicht ver­wer­tet wer­den.

Quelle: IBR News
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