Wird eine außerordentliche Kündigung in engem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang mit einer ordentlichen Kündigung ausgesprochen und folgt zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere ordentliche Kündigung, verringert nicht allein die Existenz der ersten – mit der außerordentlichen Kündigung in zeitlichem Zusammenhang ausgesprochenen – ordentlichen Kündigung den Streitwert unter den Betrag, der anzusetzen wäre, wenn zunächst nur eine außerordentliche und deutlich später eine ordentliche Kündigung ausgesprochen worden wäre.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Streitwert bei außerordentlicher und ordentlicher Kündigung in engem Zusammenhang und späterer weiterer ordentlicher Kündigung
