(24.05.2024) Eltern müssen keinen Ergänzungspfleger einbeziehen, um das Miteigentum an einem unvermieteten oder nicht verpachteten Grundstück an ein minderjähriges Kind zu übertragen. Ohne zusätzliche vertragliche Verpflichtungen hält der BGH daran fest, dass der Erwerb lediglich rechtlich vorteilhaft ist.
Quelle: IBR News
Link: Nur rechtlich vorteilhaft: Übertragung von Miteigentum an unvermietetem Grundstück
