Arbeitgeberin darf Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben

Mai 22, 2024 | Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber darf Rot als Farbe einer Arbeitsschutzhose vorschreiben. Ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nur in der Sozialsphäre betroffen, genügen sachliche Gründe wie z.B. die Arbeitssicherheit (bessere Sichtbarkeit) oder die Wahrung einer Corporate Identity in den Werkshallen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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