Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

Mai 8, 2024 | Mietrecht

(08.05.2024) Wer sich für den Bau eines eigenen Hauses entscheidet, trifft in den meisten Fällen eine Lebensentscheidung und erwartet zu Recht, dass die Planung den individuellen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird – auch im Schlüsselfertigbau. Die Branchenunternehmen kommen den Erwartungen der Bauherren natürlich gern entgegen: Das ohne Keller angebotene Fertighaus soll unter-kellert werden? Kein Problem! Oft empfiehlt das mit der Errichtung des Hauses beauftragte Unternehmen dann der Bauherrschaft, für den Bau des gewünschten Kellers ein anderes Unternehmen zu beauftragen.

Quelle: IBR News
Link: Schlüsselfertigbau: Verbraucherschutz auch für individuelle Wünsche

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...