Äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls: Spuren müssen nicht stimmig sein

Mai 3, 2024 | Mietrecht

(03.05.2024) Der Nach­weis des äu­ße­ren Bil­des eines Ein­bruchs­dieb­stahls, den der Ver­si­che­rungs­neh­mer er­brin­gen muss, setzt laut BGH keine Stim­mig­keit der ge­fun­de­nen Spu­ren vor­aus. Ins­be­son­de­re müss­ten sich nicht alle Spu­ren fin­den, die ty­pi­scher­wei­se auf­tre­ten. Der BGH be­kräf­tigt damit eine äl­te­re Ent­schei­dung.

Quelle: IBR News
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