Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird

Apr. 17, 2024 | Mietrecht

(17.04.2024) Wer für den Neubau seines Wohnhauses KfW-Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss einen Blower-Door-Test durchführen lassen. Damit wird die Luftwechselrate der Gebäudehülle (n50-Wert) geprüft, die wiederum für die Energiebedarfsrechnung des Hauses maßgeblich ist und bestimmte, gesetzlich vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten darf. Doch was passiert, wenn ein neu errichtetes Gebäude den Blower-Door-Test nicht besteht?

Quelle: IBR News
Link: Wenn beim Blower-Door-Test geschummelt wird

Ähnliche Beiträge

4 ABR 11/25

Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots

4 ABR 41/24

Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots

1 ABR 34/24

Tarifzuständigkeit der IGBCE