Während Corona-Pandemie auf Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig

März 18, 2024 | Mietrecht

(18.03.2024) Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind nicht deshalb nichtig, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2024.

Quelle: IBR News
Link: Während Corona-Pandemie auf Vertreterversammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...