Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen und einen möglichen Konflikt hinnehmen

März 15, 2024 | Arbeitsrecht

Die Kammer verkennt nicht, dass ein Konflikt zwischen dem Kläger und den Zeugen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe entstehen kann. Einen solchen Konflikt hat ein Arbeitgeber, der den Aussagen der Zeugen im Hinblick auf ein angebliches Fehlverhalten eines Arbeitnehmers vertraut, allerdings hinzunehmen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen und einen möglichen Konflikt hinnehmen

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...