Wirksames Instrument gegen krumme Geschäfte mit Schrottimmobilien

Vorkaufsrecht bei Zwangsversteigerungen wäre gute Ergänzung für Gesetz gegen missbräuchliche Ersteigerungen von Schrottimmobilien

(14.03.2024) Zum am 13.03.2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien sagte Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages:

Quelle: IBR News
Link: Wirksames Instrument gegen krumme Geschäfte mit Schrottimmobilien

Wirksames Instrument gegen krumme Geschäfte mit Schrottimmobilien

Ähnliche Beiträge

Ostdeutsche Baukonjunktur lahmt im 1. Quartal 2024

(28.04.2024) Im ersten Quartal 2024 verzeichnete das ostdeutsche Bauhauptgewerbe im Hinblick auf den Auftragseingang ebenso wie bei der Umsatzentwicklung nominal, d. h. nicht preisbereinigt, jeweils negative Ergebnisse. „Der Start in das Baujahr 2024 war gerade im Hinblick auf die Nachfrage nach Bauleistungen durch eine deutliche Abkopplung der ostdeutschen Baukonjunktur von der Gesamtentwicklung im Bundesgebiet gekennzeichnet“,

ifo Geschäftsklimaindex unverändert

(28.05.2024) Die Stimmung unter den Unternehmen in Deutschland ist unverändert. Der ifo Geschäftsklimaindex verharrte im Mai bei 89,3 Punkten.[1] Die Unternehmen zeigten sich weniger zufrieden mit der aktuellen Geschäftslage. Die Erwartungen hellten sich hingegen auf. Industrie, Handel und Bau erholen sich, während die Dienstleister einen Dämpfer bekommen. Die deutsche Wirtschaft arbeitet sich schrittweise aus der

Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen – Änderung der Rechtsprechung?

(27.05.2024) Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden. Dabei muss der Rechtsanwalt auch alle