Abgasskandal – Klage eines Pkw-Käufers gegen ein Autohaus stattgegeben

Okt. 14, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nach Urteil des LG Braunschweig könne sich das beklagte Autohaus nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten (100€) vorliege. Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Abgasskandal – Klage eines Pkw-Käufers gegen ein Autohaus stattgegeben

Ähnliche Beiträge

7 AZR 114/25

(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütung

Experten üben scharfe Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz

(23.06.2026) Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz (Heizungsgesetz) ablösen will, ist bei Sachverständigen auf massive Kritik gestoßen. Die Experten bemängeln vor allem bürokratische Überlastung,...