Abgasskandal – Klage eines Pkw-Käufers gegen ein Autohaus stattgegeben

Okt. 14, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Nach Urteil des LG Braunschweig könne sich das beklagte Autohaus nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten (100€) vorliege. Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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