Buschmann will gegen Geschäfte mit ersteigerten Schrottimmobilien vorgehen

März 12, 2024 | Mietrecht

(12.03.2024) Wer bei einer Zwangs­ver­stei­ge­rung eine Pro­blem­im­mo­bi­lie er­stei­gert, soll Miet­ein­nah­men künf­tig erst dann er­hal­ten, wenn er den ge­bo­te­nen Preis voll ge­zahlt hat. Damit will Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) neuen skru­pel­lo­sen Ge­schäfts­mo­del­len mit so­ge­nann­ten Schrott­im­mo­bi­li­en einen Rie­gel vor­schie­ben.

Quelle: IBR News
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