Aufstellen der Jahresabrechnung umfasst keine Belegvorlagepflicht!

Okt. 14, 2016 | Mietrecht

LG München I, Beschluss vom 11.08.2016 – 1 T 10569/16

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Aufstellen der Jahresabrechnung umfasst keine Belegvorlagepflicht!

Ähnliche Beiträge

Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und...