(20.02.2024) Heute (19.02.2024) findet eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher statt. Nach dem Entwurf des Bundesrates soll die Formulierung „infolge der Ausnutzung“ in § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz gestrichen werden. Ausreichen soll künftig allein das objektive Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen. Zudem soll die Geldbuße von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.
Quelle: IBR News
Link: GdW zur Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Mietwucher
