Haus zum Festpreis: Keine Vergütungsanpassung wegen erhöhter Materialkosten

Feb. 16, 2024 | Mietrecht

(16.02.2024) Der 5. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts hat entschieden, dass ein Bauunternehmen die zu einem Festpreis vereinbarte Errichtung eines Massivhauses nicht unter Verweis auf unvorhersehbare Materialpreissteigerungen verweigern kann, wenn es eine Formularklausel in den Bauvertrag eingebracht hat, die ihm eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht.

Quelle: IBR News
Link: Haus zum Festpreis: Keine Vergütungsanpassung wegen erhöhter Materialkosten

Ähnliche Beiträge

Haushaltsschutz bei Trennung: Rechtsanwältin in Worms erklärt

Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt...