Die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024), mit der die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre zum 1.1.2024 erhöht worden sind, gelten auch für das Bürgergeld.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 11: Bürgergeld und Regelbedarfe
