Pressemitteilung zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG): Förderungen dürfen zum Start des Heizungsgesetzes nicht auf sich warten lassen

Dez. 28, 2023 | Mietrecht

(28.12.2023) Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. fordert zum Inkrafttreten des novellierten Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024, dass die angekündigten Förderungen nun auch folgen. „Nach einem mühsamen Gesetzgebungsverfahren handelt es sich bei dem neuen Heizungsgesetz um einen tragfähigen Kompromiss. Es umfasst die dringend benötigte Technologieoffenheit, um eine effiziente Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen. Zudem gibt die Anbindung des Gesetzes an die kommunale Wärmeplanung einen angemessenen Vorlauf, um einen Heizungswechsel zu vorzubereiten und alle Optionen seriös zu prüfen. Damit das Gesetz aber ein Erfolg wird, müssen die versprochenen Förderungen auch zur Verfügung gestellt werden. Der noch offene Bundeshaushalt droht sonst, den Fortschritt im Gebäudesektor auszubremsen“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Quelle: IBR News
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