Die Beschäftigung einer persönlichen Assistentin, die einen Menschen mit Behinderung im Alltag unterstützt, kann Personen derselben Altersgruppe vorbehalten werden. Die sich daraus ergebende unterschiedliche Behandlung wegen des Alters kann aufgrund der Art der geleisteten persönlichen Assistenzdienste gerechtfertigt sein.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Altersvorgabe bei Besetzung der Stelle einer Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung kann gerechtfertigt sein
