Urteil: Abgestellter PKW-Anhänger mit Werbung für FKK-Club

Okt. 10, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

In München stand in einer Parkbucht tagelang ein PKW-Anhänger, bei dem die Seitenflächen vollständig mit der Werbung eines FKK-Clubs beklebt waren. Auf diesen war eine leicht bekleidete Frau zu sehen, die mit gespreizten Beinen posierte und mit einer Hand ihren Schambereich verdeckte. Darf der Anhänger für reine Werbezwecke dort stehen?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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