Vergütung bei andauerndem Stillstand des Verfahrens

Nov. 7, 2023 | Arbeitsrecht

Nach § 8 Absatz 1 Satz 2 RVG sollen die in einem gerichtlichen Verfahren tätigen Anwältinnen und Anwälte ihre Vergütung nicht nur und erst dann geltend machen können, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist, sondern u.a. auch dann, wenn das Verfahren mehr als drei Monate geruht hat. Die Kammer schließt sich der Auffassung an, nach der insoweit auch ein drei Monate andauernder Stillstand des Verfahrens genügt. Entscheidend ist dabei aber, dass das Gericht zu erkennen gegeben hat, dass es das Verfahren von sich aus bis auf Weiteres nicht weiter betreiben will.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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