Verwendet die Arbeitgeberin bei der Stellenbesetzung nicht mitbestimmte Personalfragebögen oder Beurteilungsgrundsätze i.S.v. § 94 BetrVG begründet dies kein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG. Eine Betriebsvereinbarung über ein Schichtsystem enthält nicht zugleich Regelungen über eine Mindestbesetzung der Schichten.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Begründet die Verwendung von Personalfragebögen bei der Stellenbesetzung ein Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats?
