Das Dienstgericht des Bundes beim BGH hat entschieden, dass ein ehemaliger AfD-Abgeordneter und Richter nicht in die Justiz zurückkehren darf. Das Gericht hat dabei wesentliche Rechtsgrundsätze dazu aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen die politische Betätigung eines Richters seine Versetzung gemäß § 31 DRiG im Interesse der Rechtspflege rechtfertigen kann.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: BGH bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines Richters und ehemaligen AfD-Abgeordneten in den Ruhestand
