Ein Arbeitnehmer kann weiter Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse haben, auch wenn die Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung zwei Tage zu spät erfolgt, wenn er diese Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Das BSG entschied, die Verspätung könne dem Arbeitnehmer dann nicht angelastet werden, wenn die Verzögerung durch eine Überlastung der Arztpraxis entsteht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Krankengeld auch bei verspäteter Arbeitsunfähigkeits-Folgefeststellung
