Möglichkeit des Nachschiebens von Kündigungsründen begrenzt

Aug. 17, 2023 | Arbeitsrecht

Im Zustimmungsersetzungsverfahren zur beabsichtigten außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds gem. § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG können Kündigungsgründe, die während des laufenden Verfahrens entstanden sind, nur nachgeschoben werden, wenn der verfahrenseinleitende Antrag formwirksam bei Gericht eingereicht worden ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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