Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat gegen ein Unternehmen Bußgelder iHv insgesamt 215.000 € verhängt. Das Unternehmen hatte u.a. unzulässigerweise sensible Informationen über den Gesundheitszustand einzelner Beschäftigter oder deren Interesse an einer Betriebsratsgründung dokumentiert. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: 215.000 € Bußgeld gegen Unternehmen wegen Aufzeichnung geschützter Daten über Beschäftigte in der Probezeit
