Erzbistum: Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

Aug. 11, 2023 | Arbeitsrecht

Der Grundsatz der arbeitsrechtlichen Gleichbehandlung gilt auch für das Erzbistum. Zwar können die Kirchen auf Grund ihres verfassungsrechtlich garantierten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen. Bedienen sie sich allerdings der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht – mithin auch der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz – Anwendung.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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