Rechtsprechungsänderung: Einheitliche Verjährungshemmung im selbstständigen Beweisverfahren

Aug. 10, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(10.08.2023) Die Hem­mung der Ver­jäh­rung endet jetzt für alle be­han­del­ten Män­gel ein­heit­lich mit dem Ab­schluss eines selbst­stän­di­gen Be­weis­ver­fah­rens. em VII. Zi­vil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs zu­fol­ge ist nicht mehr ent­schei­dend, wann die Be­weis­auf­nah­me für jeden ein­zel­nen Man­gel ab­ge­schlos­sen wurde.

Quelle: IBR News
Link: Rechtsprechungsänderung: Einheitliche Verjährungshemmung im selbstständigen Beweisverfahren

Ähnliche Beiträge

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB