Ein Arzt hat während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung und ist zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes
