Das LAG München hat entschieden, dass mit der Schließung einer Verkaufsfiliale eines großen Bekleidungsunternehmens in Regensburg der für die Filiale gewählte Betriebsrat sein Mandat verloren hat. Das Mandat könne nicht auf den neuen Betrieb ausgeweitet werden, da andernfalls den dortigen Mitarbeiter:innen ein Betriebsrat übergestülpt würde, den sie nicht gewählt haben.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Filial-Betriebsrat verliert Mandat bei Filial-Schließung und Neueröffnung anderer Filiale in räumlicher und zeitlicher Nähe
