Trotz falscher Rechtsbehelfsbelehrung: Anwälte müssen das beA nutzen

Juli 17, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(17.07.2023) Rechts­an­wäl­te müs­sen auch so­for­ti­ge Be­schwer­den in Fa­mi­li­en­sa­chen, wenn sie diese schrift­lich ein­rei­chen, seit dem 01.01.2022 elek­tro­nisch über das be­son­de­re elek­tro­ni­sche An­walts­post­fach über­mit­teln. Dass eine Rechts­be­helfs­be­leh­rung des Ge­richts Ende 2021 dar­auf nicht hin­wies, ver­half einer An­wäl­tin nicht zur Wie­der­ein­set­zung: An­wäl­te haben seit 2022 zu wis­sen, dass sie das beA nut­zen müs­sen.

Quelle: IBR News
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