Kündigungsschutzprozess: Kein Verwertungsverbot bei offener Videoüberwachung

Juni 30, 2023 | Arbeitsrecht

In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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