LKW-Maut: Baugewerbe begrüßt Kabinettsentschluss zur Handwerkerausnahme

Juni 16, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(16.06.2023) Am 14.06.2023 hat das Bundeskabinett das 3. Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit werden Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen. Ausgenommen davon bleiben die Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ab 3,5 bis 7,5 t.

Quelle: IBR News
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