Zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 2. Juli 2023 werden auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz Meldekanäle veröffentlicht, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Meldungen werden elektronisch, schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der externen Meldestelle des Bundes möglich sein.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Hinweisgeberschutz: Externe Meldestelle des Bundes wird beim Bundesamt für Justiz errichtet
