Urlaubslisten eines Unternehmens sind keine Geschäftsgeheimnisse

Apr. 18, 2023 | Arbeitsrecht

Einer juristischen Person stehen datenschutzrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche wegen der Verwendung von Daten aus Personalakten ihrer Mitarbeiter nicht zu. Urlaubslisten eines Unternehmens stellen keine Geschäftsgeheimnisse dar.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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