Der im Arbeitsrecht allgegenwärtige Begriff des Betriebs ist nicht legaldefiniert, sondern wird im BetrVG und KSchG jeweils vorausgesetzt sowie durch die Rechtsprechung des BAG definiert. Durch den immer stärkeren Einfluss des Europarechts ist nun ein weiteres unionsrechtliches Verständnis hinzugekommen. Die drei Versionen des Betriebsbegriffs haben Gemeinsamkeiten und Unterschiede, die die Autoren unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des BAG darstellen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Die verschiedenen Ausprägungen des Betriebsbegriffs im Überblick – Was ist ein „Betrieb“ im Sinn des BetrVG, KSchG und des EU-Rechts? Zugleich Besprechung der Air-Berlin-Urteile des BAG (Jacobi/Krüger, ArbRB 2023, 80)
