(27.03.2023) Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) mit am 27.03.2023 veröffentlichter Entscheidung.
Quelle: IBR News
Link: "Wohnort" in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung
