Datenerhebung zur Überwachung der Mitarbeiter bei Amazon zulässig?

Anders als zuvor die niedersächsische Datenschutzbehörde hat das VG Hannover den Einsatz von Handscannern für zulässig gehalten, mithilfe derer bestimmte Arbeitsschritte innerhalb der jeweiligen Prozesspfade von Warenein- bis Warenausgang erfasst werden. Das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten überwiege hier nicht die unternehmerischen Interessen von Amazon.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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