Kollege unterschreibt: Briefkopf zählt!

Feb. 15, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(15.02.2023) Schreibt ein An­walt unter dem Brief­kopf eines Kol­le­gen einen Schrift­satz, ist dem Bun­des­ge­richts­hof zu­fol­ge zu ver­mu­ten, dass er als Ver­tre­ter des Brief­kopf­in­ha­bers han­delt. Wenn sich deut­lich aus den Um­stän­den er­ge­be, dass der Un­ter­zeich­ner einer Be­ru­fungs­be­grün­dung als Ver­tre­ter des Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ten han­delt, sei der Schrift­satz die­sem man­da­tier­ten Rechts­an­walt zu­zu­rech­nen. An­de­res gelte nur dann, wenn diese Ver­mu­tung er­schüt­tert werde.

Quelle: IBR News
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