BGH, Beschluss vom 29.06.2022 – XII ZB 153/21

Okt. 28, 2022 | Familien- und Erbrecht

Zur Erstreckung der Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB auf den Vatersnamen russischen Rechts (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 8. Dezember 2021 – XII ZB 60/18, FamRZ 2022, 421).

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: BGH, Beschluss vom 29.06.2022 – XII ZB 153/21

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