Elektronische Wahl zur Satzungsversammlung einer Rechts­an­walts­kam­mer gültig

Juli 29, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(29.07.2022) Der Bun­des­ge­richts­hof hat die erste elek­tro­ni­sche Wahl zur Sat­zungs­ver­samm­lung einer baye­ri­schen Rechts­an­walts­kam­mer für gül­tig be­fun­den. Das elek­tro­ni­sche Ver­fah­ren sei durch das Grund­ge­setz ge­deckt. Ein­zel­ne Wahl­feh­ler, die even­tu­ell auf­ge­tre­ten seien, hät­ten kei­nen Ein­fluss auf das Wahl­er­geb­nis ge­habt, so der BGH.

Quelle: IBR News
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