Anwaltshaftung bei Fortführung eines aussichtslosen Rechtsstreits

(08.10.2021) Ver­schlech­tert nach Be­ginn eines Rechts­streits ein neues BGH-Ur­teil die Er­folgs­aus­sich­ten er­heb­lich, muss der An­walt den Man­dan­ten dar­auf hin­wei­sen. An­sons­ten kann er für da­nach ent­ste­hen­de Ver­fah­rens­kos­ten re­gress­pflich­tig sein. Das gilt nach An­sicht des Bun­des­ge­richts­hofs auch dann, wenn er selbst für die wei­te­re Ver­fol­gung der An­sprü­che eine De­ckungs­zu­sa­ge von der Rechts­schutz­ver­si­che­rung er­hal­ten hat.

Quelle: IBR News
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Anwaltshaftung bei Fortführung eines aussichtslosen Rechtsstreits

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