Erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Okt. 6, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(06.10.2021) An den erst­ma­li­gen An­trag, eine Be­ru­fungs­be­grün­dungs­frist zu ver­län­gern, dür­fen keine über­zo­ge­nen An­for­de­run­gen ge­stellt wer­den. Die­ser muss laut Bun­des­ge­richts­hof be­grün­det wer­den, aber der Hin­weis auf Ar­beits­über­las­tung oder ähn­li­che Hin­der­nis­se ge­nügt in der Regel. Auch wenn aus Par­al­lel­ver­fah­ren eine ab­wei­chen­de Spruch­pra­xis des Ge­richts be­kannt sei, dürfe der An­walt auf eine ge­setz­mä­ßi­ge Ent­schei­dung ver­trau­en.

Quelle: IBR News
Link: Erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB