(29.04.2021) Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Quelle: IBR News
Link: Arbeitnehmer darf wegen Corona-Quarantäne nicht gekündigt werden
