(10.03.2021) Ein um die Tragfähigkeit seines Grundstücks besorgter Nachbar kann nicht die Aufhebung einer für das angrenzende Grundstück erteilten Baugenehmigung verlangen, die unter der Bedingung steht, dass spätestens bei Baubeginn eine Bescheinigung über die Gewährleistung der Standsicherheit des Bauvorhabens vorzulegen ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden.
Quelle: IBR News
Link: Hangrutschgefahr: Nachbar muss bedingte Baugenehmigung hinnehmen
