(21.12.2016) Handwerkerrechnungen und haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Davon profitieren vor allem Immobilienbesitzer. Sie können nicht nur Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten an ihrer Immobilie absetzen, sondern auch den Streu- und Winterdienst jetzt in der kalten Jahreszeit. Das Kehren und Streuen gehört zu den Verkehrssicherungspflichten. Und die, so erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB), sollte jeder Grundstückseigentümer ernst nehmen.
Deindustrialisierung der deutschen Bauproduktewirtschaft droht
(05.12.2025) Der Antrag der Länder auf Verschiebung der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD - Energy Performance of Buildings Directive) bei der Ministerpräsidentenkonferenz stößt auf heftige Kritik der...
