OLG Frankfurt: Eilantrag auf Gewaltschutz auch nach längerer Zeit zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied im Beschluss vom 19. Januar 2026 (Az. 1 UF 8/26), dass Opfer häuslicher Gewalt auch lange nach den Übergriffen noch vorläufige Schutzmaßnahmen beantragen können. Gewaltschutz trotz Zeitverzug: Gericht gibt Frau Recht...
