§ 23 Abs 1a StVO: Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

Sep. 9, 2019 | Verkehrs- und Schadensrecht

Das Kammergericht in Berlin hat in seiner Entscheidung zusammengefasst, welche Handlungen im Einzelnen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1a StVO erfüllen. So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: § 23 Abs 1a StVO: Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

Ähnliche Beiträge

3 AZR 25/25

Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

3 AZR 26/25

Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage